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Mit dem Kauf der Eintrittskarte/Saisonkarte erklärt sich der Gast mit unseren Geschäftsbedingungen und der Badeordnung einverstanden.

 Badeordnung für das Freibad in Ebersdorf

1. Das Bad wurde mit viel Mühe und Anstrengung zum   Wohle der Allgemeinheit geschaffen. Es soll den Besuchern Entspannung und  Erholung bieten, daher liegt es im Interesse der Badegäste selbst, die Anlage   zu schonen und streng auf Ordnung zu achten.

2. Sämtliche jeweils im Betrieb befindliche   Einrichtungen des Bades stehen nach Maßgabe der vorhandenen Plätze zur Allgemeinen  Benutzung, AUF EIGENE GEFAHR, offen.

3. Die Badezeit wird von 9 bis 20 Uhr durchlaufend festgesetzt, falls nicht andere Anordnungen getroffen werden.

4. Der Regiebeitrag, für die Instandhaltung und Pflege   des Badebetriebs ist an der Preistariftafel vor der Kassa zu ersehen. Die  Regiebeiträge werden fallweise vom Besitzer des Bades festgesetzt. Die Eintrittskarten sind vor Betreten des Bades an der Kassa zu lösen.

5. Das Wechselgeld ist sofort an der Kassa nachzuzählen, da später Einwendungen nicht berücksichtigt werden.

6. Kinder unter 8 Jahren dürfen das Bad NUR in   Begleitung Erwachsener betreten.

7. Betrunkene, sowie Personen mit ansteckende oder  ekelerregender Krankheiten (Ausschlägen) oder solchen Gebrechen, die die  Sicherheit des Kranken oder der Mitmenschen gefährden oder den Badebetrieb   stören, sind vom Besuch des Bades ausgeschlossen.

8. Das Mitnehmen von Tieren und Fahrzeugen in das Bad ist nicht gestattet. Fahrzeuge sind am Parkplatz abzustellen.

9. Das Abstellen von Fahrrädern, Krafträdern und sonstigen Kraftfahrzeugen (PKW) kann auf eigene Gefahr und ohne Haftung des Badebesitzers, auf dem hierzu bestimmten Parkplatz erfolgen.

10. AUCH DIE BENUTZUNG DER SCHWIMM-, SPRUNG-, RUTSCH-, UND SPIELANLAGEN GSCHIEHT AUF EIGENE GEFAHR. Für Nichtschwimmer ist die   Benutzung dieser Anlagen strengstens verboten. Die Spring-, Rutschanlage kann   bei starken Betrieb jederzeit gesperrt werden.

11. Der Badegast ist verpflichtet, sich den   Anforderungen der     Sittlichkeit und des Anstandes gemäß zu verhalten. Insbesondere ist eine Belästigung der übrigen Badegäste durch ungebührliches  oder lärmendes Benehmen untersagt. Im Badebereich ist das Spielen von   Radioapparaten und Transistorgeräten verboten

12. Badegäste welche Einrichtungen des Bades mutwillig  beschädigen, werden zum Schadenersatz verhalten. Für Schäden, die Minderjährige   verursachen, haftet in jedem Falle der gesetzliche Vertreter.

13. Für Verletzungen und Unfälle, die sich ein Badegast   durch eigener Unachtsamkeit, durch Nichtbefolgung der Badeordnung oder  sonstiger Vorschriften, bzw. Außerachtlassung von Warntafeln, sowie durch   Verschulden anderer Badegäste zuzieht, haftet der Besitzer des Bades in keiner   Weise.

14. Die Verunreinigung der Badeanlage, Liegewiese und   des Badewassers durch den Gebrauch von Seife, Salben usw. ist streng  verboten. Badewäsche darf im Badewasser nicht gereinigt werden.   Umkleidekabinen und Abortanlagen sind reinzuhalten.

15. Für den Verlust geratener Gegenstände,   Kleidungstücke, Wertsachen u. dgl. auch in Kästchen und Kabinen, wird nicht  gehaftet.

16. Es wird ersucht, gefunden Gegenstände bei der Kassa   gegen Quittung  abzugeben.

17. Bei Verlassen des Bades sind die Kabinen- und   Kästchenschlüssel bei der Ausgabestelle abzugeben für Beschädigungen und   Verlust haftet der Benutzer.

18. Das Betreten der nach Geschlechter getrennten   Aborten-, Kabinen und Kästchenräumen ist von Personen anderen Geschlechts   strenge verboten.

19. Personen, die dieser Badeordnung zuwiderhandeln,   können vom Besitzer des Bades verwiesen werden. Personen, welche wiederholt   gegen diese Badeordnung verstoßen, kann ohne Angabe von Gründen der Zutritt   zum Bad versagt werden.

Josef Hutter, 8273 Ebersdorf 116