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Mit dem Kauf der Eintrittskarte/Saisonkarte erklärt sich der Gast mit unseren Geschäftsbedingungen und der Badeordnung einverstanden.
Badeordnung
für das Freibad in Ebersdorf
1. Das Bad wurde mit viel Mühe und Anstrengung zum Wohle der Allgemeinheit geschaffen. Es soll den Besuchern Entspannung und Erholung bieten, daher liegt es im Interesse der Badegäste selbst, die Anlage zu schonen und streng auf Ordnung zu achten. | 11. Der Badegast ist verpflichtet, sich den Anforderungen der Sittlichkeit und des Anstandes gemäß zu verhalten. Insbesondere ist eine Belästigung der übrigen Badegäste durch ungebührliches oder lärmendes Benehmen untersagt. Im Badebereich ist das Spielen von Radioapparaten und Transistorgeräten verboten |
2. Sämtliche jeweils im Betrieb befindliche Einrichtungen des Bades stehen nach Maßgabe der vorhandenen Plätze zur Allgemeinen Benutzung, AUF EIGENE GEFAHR, offen. | 12. Badegäste welche Einrichtungen des Bades mutwillig beschädigen, werden zum Schadenersatz verhalten. Für Schäden, die Minderjährige verursachen, haftet in jedem Falle der gesetzliche Vertreter. |
3. Die Badezeit wird von 9 bis 20 Uhr durchlaufend festgesetzt, falls nicht andere Anordnungen getroffen werden. | 13. Für Verletzungen und Unfälle, die sich ein Badegast durch eigener Unachtsamkeit, durch Nichtbefolgung der Badeordnung oder sonstiger Vorschriften, bzw. Außerachtlassung von Warntafeln, sowie durch Verschulden anderer Badegäste zuzieht, haftet der Besitzer des Bades in keiner Weise. |
4. Der Regiebeitrag, für die Instandhaltung und Pflege des Badebetriebs ist an der Preistariftafel vor der Kassa zu ersehen. Die Regiebeiträge werden fallweise vom Besitzer des Bades festgesetzt. Die Eintrittskarten sind vor Betreten des Bades an der Kassa zu lösen. | 14. Die Verunreinigung der Badeanlage, Liegewiese und des Badewassers durch den Gebrauch von Seife, Salben usw. ist streng verboten. Badewäsche darf im Badewasser nicht gereinigt werden. Umkleidekabinen und Abortanlagen sind reinzuhalten.
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5. Das Wechselgeld ist sofort an der Kassa nachzuzählen, da später Einwendungen nicht berücksichtigt werden. | 15. Für den Verlust geratener Gegenstände, Kleidungstücke, Wertsachen u. dgl. auch in Kästchen und Kabinen, wird nicht gehaftet. |
6. Kinder unter 8 Jahren dürfen das Bad NUR in Begleitung Erwachsener betreten. | 16. Es wird ersucht, gefunden Gegenstände bei der Kassa gegen Quittung abzugeben. |
7. Betrunkene, sowie Personen mit ansteckende oder ekelerregender Krankheiten (Ausschlägen) oder solchen Gebrechen, die die Sicherheit des Kranken oder der Mitmenschen gefährden oder den Badebetrieb stören, sind vom Besuch des Bades ausgeschlossen. | 17. Bei Verlassen des Bades sind die Kabinen- und Kästchenschlüssel bei der Ausgabestelle abzugeben für Beschädigungen und Verlust haftet der Benutzer. |
8. Das Mitnehmen von Tieren und Fahrzeugen in das Bad ist nicht gestattet. Fahrzeuge sind am Parkplatz abzustellen. | 18. Das Betreten der nach Geschlechter getrennten Aborten-, Kabinen und Kästchenräumen ist von Personen anderen Geschlechts strenge verboten. |
9. Das Abstellen von Fahrrädern, Krafträdern und sonstigen Kraftfahrzeugen (PKW) kann auf eigene Gefahr und ohne Haftung des Badebesitzers, auf dem hierzu bestimmten Parkplatz erfolgen. | 19. Personen, die dieser Badeordnung zuwiderhandeln, können vom Besitzer des Bades verwiesen werden. Personen, welche wiederholt gegen diese Badeordnung verstoßen, kann ohne Angabe von Gründen der Zutritt zum Bad versagt werden. |
10. AUCH DIE BENUTZUNG DER SCHWIMM-, SPRUNG-, RUTSCH-, UND SPIELANLAGEN GSCHIEHT AUF EIGENE GEFAHR. Für Nichtschwimmer ist die Benutzung dieser Anlagen strengstens verboten. Die Spring-, Rutschanlage kann bei starken Betrieb jederzeit gesperrt werden. |
Diese Badeordnung tritt sofort in Kraft. |
Josef Hutter, 8273 Ebersdorf 116